Dekarbonisierungspfad

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Der Dekarbonisierungspfad betrachtet die Emissionen des Betriebs (Modul B6) über den Zeitraum bis zum Jahr 2050. Im Diagramm wird der Emissionspfad eines Objektes (Objektpfad) einem Zielpfad gegenübergestellt.

Für den Dekarbonisierungspfad werden in CAALA zweiverschiedene Betrachtungsweisen dargestellt:

- Dekarbonisierung nach CRREM-Methodik (GHG Protocol)

- Dekarbonisierung nach LCA-Methodik (EN 15978)unter Berücksichtigung verschiedener Dekarbonisierungsszenarien des Strommixes und der Fernwärme

Im Folgenden werden diese beiden Methodiken genauer erklärt.

Dekarbonisierung nach CRREM-Methodik (GHG Protocol)

Der 1,5°C-Zielpfad wurde durch das Forschungsprojekt CRREM (V2) erhoben. Der Zielpfad übersetzt die globalen Emissionsziele auf das Gebäudelevel und bildet somit einen zeit- und emissionsabhängigen Grenzwert.

Nach CRREM (Carbon Risk Real Estate Monitor) ist ein Dekarbonisierungspfad ein Konzept, das auf die Reduzierung von CO2-Emissionen im Immobiliensektor abzielt. Mit ihm können Investor*innen und Immobilieneigentümer*innen die Anforderungen des Klimawandels auf den Wert ihrer Immobilien verstehen und entsprechende Maßnahmen zur Emissionsreduktion ergreifen.

Der Zeitpunkt, an dem der gebäudespezifische Emissionspfad der Immobilie den Zielpfad kreuzt, wird als Stranding Point bezeichnet. Dieser beschreibt das potenzielle Risiko, dass aufgrund von sich ändernden Rahmenbedingungen, Marktbedingungen oder politischen Entscheidungen Immobilien an Wert verlieren können. Mit entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsreduktion kann der gebäudespezifische Emissionspfad wieder unter den Dekarbonisierungs-Zielpfad gebracht werden.

 

Dekarbonisierung nach LCA-Methodik (EN 15978)

Der „Dekarbonisierungspfad nach LCA-Methodik“ bildet die Betriebsemissionen B6 entweder statisch basierend auf den Werten der ÖKOBAUDAT oder dynamisch entsprechend einem Dekarbonisierungsszenario des Stroms und der Fernwärme ab (siehe > Entwicklungsszenario Strommix).Zudem kann das Ergebnis einer aktuellen Projektvariante als Vergleichspfad festgelegt werden. Der Zielpfad beschreibt, ausgehend vom aktuellen Emissionswert, einen zeit- und emissionsabhängigen Grenzwert zur Erreichung der Klimaneutralität 2045.

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