Tageslichtversorgung
Die Tageslichtversorgung in einem Gebäude hat einen großen Einfluss auf die benötigte künstliche Beleuchtung und damit auf den Strombedarf. In der Berechnung der DIN V 18599-4 fließen folgende Faktoren bezüglich der Tageslichtversorgung ein:
- Tageslichtquotient für die Rohbauöffnung DRB
- Grundfläche des tageslichtversorgten Berechnungsbereichs ATL
Für den Tageslichtquotienten DRB definiert die Norm die folgende Klassifizierung:
Die Grundfläche des tageslichtversorgten Berechnungsbereichs ATL ist definiert als die Raumfläche, die bereits mit dem durch die Fenster einfallenden Tageslicht ein ausreichendes Beleuchtungslevel erreicht. Diese benötigt während der Tageszeit keine zusätzliche Beleuchtung. Das ausreichende Beleuchtungslevel wird für die vorgesehene Nutzung unterschieden, z.B. für Wohnen 300 lux, für Bürogebäude 500 lux. In CAALA erfolgt basierend auf der Klassifizierung der Tageslichtversorgung eine Abschätzung des mit Tageslicht versorgten Bereichs (angegeben in % der Nettogrundfläche).
Beide Werte können manuell überschrieben und an das Projekt angepasst werden (z.B. wenn eine Tageslichtsimulation vorliegt).