Lebenszyklusmodule
Die Lebenszyklusmodule nach DIN EN 15643 beschreiben, welche Phasen in einer Ökobilanzrechnung berücksichtigt werden. Im Rahmen der Ökobilanzierung von Gebäuden werden dabei üblicherweise die Folgenden betrachtet:
- A1-A3 beschreibt die Herstellung der Materialien, inklusive Rohstoffgewinnung und Transport zum Hersteller
- A4-A5 beschreibt die Errichtungsphase, inklusive Transport der Materialien zur Baustelle
- B4 beschriebt den Austausch von Bauteilen nach Ende ihrer Lebenszeit
- B6 beschreibt den Energiebedarf im Betrieb
- C1-C2 beschreibt den Rückbau sowie den Transport zur weiteren Verarbeitung
- C3-C4 beschreibt die Abfallbehandlung und -beseitigung
Die Module A4-A5 sowie C1-C2 beschreiben dabei sehr spezifische Prozesse, die je nach Region, Baustelle, Bauart, Hersteller, Wetter, etc. variieren können. Da die Datengrundlage hierzu zum heutigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend ist, werden diese Module aktuell auf Basis einer Konvention in den meisten Ökobilanzberechnungen nicht betrachtet.
Außerhalb des Lebenszyklus gibt es noch Informationsmodule:
Modul D1 beschreibt Zukunftsszenarien nach Ablauf des Lebenszyklus, die potentiellen Vorteile und Belastungen durch beispielsweise Recycling oder Wiederverwendung von Baustoffen enthalten können.
Modul D2 zeigt das Potential von am Gebäude erzeugter und exportierter Energie (bspw. Strom aus gebäudeeigenen Photovoltaik-Anlagen in das nationale Stromnetz) auf.
Die in Modul D enthaltenen Vorteile und Belastungen haben keinen direkten Einfluss auf das Gebäude innerhalb seiner Systemgrenze. Später wiederverwendete Materialien können ihren Vorteil beispielsweise erst im neuen Gebäude durch eine reduzierte Herstellungsphase (A1-A3) entfalten. Exportierter Strom geht in den nationalen Strom-Mix ein, bewirkt allerdings keine direkten Vorteile an den Betriebsemissionen des Gebäudes.