Luftdichtheit
Die Luftdichtigkeit eines Gebäudes wird mithilfe des Bemessungswertes n50 beschrieben. Dieser ist definiert als die Luftwechselrate eines Gebäudes bei 50 Pa Druckdifferenz (innen zu außen). Er kann entweder bei einer Dichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test) bestimmt werden, oder aus Standardwerten nach DIN V 18599-2 gewählt werden.
Bei der Eingabe in CAALA erfolgt eine Unterscheidung zwischen einem pauschalen Neubau, einem pauschalen Altbau und einem Gebäude mit vorgesehener (oder bereits durchgeführter) Dichtigkeitsprüfung (Nachweis) mit und ohne raumlufttechnische Anlage.
Bei Gebäuden mit einem Nettoraumvolumen bis 1500 m³ wird der Bemessungswert n50 verwendet. Für Gebäude mit einem höheren Nettoraumvolumen wird gemäß DIN V 18599-2 die hüllflächenbezogene Größe q50 verwendet. Diese wird anschließend mit folgender Formel in die Bemessungsgröße n50 umgewandelt:
n50 = q50 ∗ AE / V (DIN V 18599-2; Formel 68)
q50 beschreibt die hüllflächenbezogene Luftdurchlässigkeit nach Tabelle 7der DIN V 18599:2
AE ist die Hüllfläche des Gebäudes und
V das Nettoraumvolumen.